SICHERHEIT im Betrieb
Durch den §10 des Arbeitsschutzgesetztes wird der Arbeitgeber verpflichtet, in jedem Betrieb Maßnahmen zu ergreifen und Personen zu ernennen zur:
- Ersten Hilfe.
- Brandbekämpfung.
- Evakuierung.
Erste Hilfe
Aus- und Fortbildung im Betrieb nach DGUV 204-022
Als ermächtigte Stelle der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) übernehmen wir für Sie und ihre Mitarbeiter die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer und das gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort!
Sie profitieren dabei von langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst sowie der Feuerwehr!
Für Sie fallen keine Kosten an! Die Abrechnung des Lehrgangs erfolgt über direkt mit der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse.
Brandschutzhelfer
Aus- und Fortbildung im Betrieb nach DGUV 205-023 und ASR A2.2
Das Ausbildungskonzept beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil.
Auch hier profitieren Sie wieder von den Fachkenntnissen unserer Mitarbeiter aus dem Einsatzdienst der Feuerwehr!
Theorie
- Rechtliche Grundlagen des Bramdschutzes
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung und Funktion eines Feuerlöschers
- Realitätsnahe Löschübung an einem gasbetriebenen Brandsimulator
Evakuierungshelfer
Aus- und Fortbildung im Betrieb
Ausbildungsinhalte
- fachgerechte Gebäuderäumung nach Brandschutzkonzept
- Flucht- und Rettungswege im Gebäude
- Lage des Sammelplatzes
- korrekte Durchführung der Vollzähligkeitskontrolle
- Regelungen zur Evakuierung von Personen mit Behinderungen